Heute Vormittag drohte von einem mehrstöckigen Gebäude in der Innenstadt eine große Schneemasse vom Dach auf den Gehweg zu stürzen. Die Feuerwehr setzte die Drehleiter ein um die Gefahr durch die drohende Dachlawine zu beseitigen. Knapp zwei Stunden dauerte es, bis der sich durch das Tauwetter lösende Schnee kontrolliert beseitigt war.
Hintergrund: Dachlawinen
Als Dachlawine werden von Hausdächern herabstürzende Schneemassen bezeichnet. Sie entstehen an schräg gebauten Dächern nach dem gleichen Prinzip wie Lawinen im Gebirge.
Wenn sich (etwa bei einsetzendem Tauwetter) die oberen Schneeschichten lösen, nehmen sie im Hinabrutschen oder -rollen weiteren Schnee auf und können dadurch eine derartige Größe und Gewicht erhalten, dass sie durchaus eine Gefahr für Menschen darstellen. Auch Gegenstände, etwa abgestellte Autos, können beschädigt werden. Durch die vom Dach abgestrahlte Wärme kann sich auch die ganze Schneedecke am Dach lösen und als Schneebrett hinunterstürzen.
Eine vergleichbare Gefahr stellen von Dachrinnen abbrechende Eiszapfen dar.
(Quelle: <link http: de.wikipedia.org wiki dachlawine external-link-new-window external link in new>Wikipedia)
Hauseigentümer sind verantwortlich
Die Feuerwehr macht darauf aufmerksam, dass grundsätzlich die Hauseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Das bedeutet, der jeweilige Eigentümer haftet in der Regel für Personen- oder Sachschäden durch niedergehende Schneemassen, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat.
Zumindest muss ein deutlicher Warnhinweis aufgestellt werden. Selbständig Straßen, Parkplätze oder Gehwege sperren dürfen Hauseigentümer jedoch nicht. Dies ist den Behörden vorbehalten. Sie sollten bei einer drohenden Gefahr durch zum Beispiel eine Dachlawine unverzüglich informiert werden.
Gefahr durch Dachlawine